Insekten im Essen?

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Interessantes liest man im Amtsblatt der EU vom 3. Januar 2023.

Laut der der Durchführungsverordnung  (EU) 2023/5 ist es ab dem 24.01.2023 zulässig dem Essen Insekten beizumischen.

Verantwortlich für diese Verordnung zeichnet sich Ursula von der Leyen.

Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und möglicher anaphylaktischer Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.

Für Menschen die eine Allergie gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben haben, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit beim  Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, allergische Reaktionen zu erleiden.

Eine Kennzeichnungspflicht besteht lediglich wenn das Produkt  “Acheta domesticus” Pulver enthält.

Der Verbraucher muss mithin selbst in Erfahrung bringen, dass “Acheta domesticus” zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Welche Lebensmittel können mit beigemengten Hausgrillenpulver (Acheta domesticus) verkauft werden?

Mehrkornbrot, Mehrkornbrötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, trockene Vormischungen für Backwaren, Kekse, trockene gefüllte und ungefüllte Teigwarenerzeugnisse, Soßen, verarbeitete Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver, Fleischanaloge (vegetarische Fleischalternativen), Suppen, Suppenkonzentrate, Suppenpulver, Snacks auf Maismehlbasis, Bierähnliche Getränken, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaat, Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen 

Welche Insekten sind im Essen laut neuer EU Lebensmittel Verordnung erlaubt?

Hier die Bezeichnungen für die 4 verschiedenen zugelassenen Insekten

Hausgrille = Acheta domesticus,

Mehlwürmer = Tenebrio molitor,

Wanderheuschrecke  = Locusta migratoria,

Getreideschimmelkäfer = Alphitobius diaperinus 

Hier findest du die Verordnung: Amtsblatt der Europäischen Union, vom 03.01.2023

In Zukunft heißt es also noch mehr wie bisher, Augen auf beim Lebensmittelkauf!

Das Beste ist natürlich immmer noch unverarbeitet Produkte zu kaufen, sich sein Broht, Müsli, Cracker und Kekse selbst zu machen. So hast du immer die volle Kontrolle über die Inhaltsstoffe.

Auf meiner Seite findest du unter dem Reiter Rezepte viele Anregungen. Vielleicht bist du ja jetzt motiviert einmal etwas auszuprobieren.

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